Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist in Kraft getreten und manch einer zeigt sich deutlich irritiert. Schließlich hat man in den Arztpraxen derzeit genug mit den anderen Digitalisierungsmaßnahmen zu tun und schließlich sind Arzt und Ärztin ja auch keine IT-Techniker. Was soll das also?
Wozu ist das gut?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits seit 2018 in Kraft. Wie so vieles, was vom Gesetzgeber verabschiedet wird, passt dieses umfangreiche Schriftstück in vielen Bereichen nicht so gut für Arztpraxen. Deshalb hat die KBV von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, eine „IT-Sicherheitsrichtlinie“ zu erarbeiten, die Arztpraxen und DSGVO durch spezielle Auslegungen in Einklang bringt. Das geschieht in mehreren Stufen, die zu unterschiedlichen Zeiten in 2021 und 2022 in Kraft treten.
Hier wird ein wenig erklärt:
Weitere Informationen finden Sie bei der KBV unter https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php
Schulungsmöglichkeiten:
Die Ärztegenossenschaft Nord eG (äg Nord) wird in Kürze Schulungen zu dem Thema anbieten. Informieren Sie sich hier: https://aegnord.de/veranstaltungen/