Schriftzug DSGVO in einem Kreis von EU-Sternen. Im "O" ist ein Sicherheitsschloss eingehängt. Diese Symbolik schwebt so in der Luft. Von hinten tippt ein Mann im anzug auf das Schloss.

DSGVO: Aussetzung von Abmahngebühren? Das dauert noch!

Am 12.06.2018 schockte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen Ärztinnen und Ärzte mit der Nachricht: "Eilmeldung: Abmahnwelle wegen DSGVO gestartet". Sachverhalt der Mitteilung war, dass in Bremen und Bremerhaven vermehrt Arztpraxen wegen datenschutzrechtlicher Mängel ihrer Websites abgemahnt wurden. Insbesondere gehe es "um fehlende bzw. mangelhafte Datenschutzerklärungen auf den Internetpräsenzen", berichtete die KV. Und weiter: "Die KV Bremen empfiehlt ihren Mitgliedern, umgehend ihre Praxis-Homepages an die DSGVO anzupassen bzw. die Seiten kurzfristig vom Netz zu nehmen." Nach Aussage der KV Bremen beliefen sich die Abmahngebühren jeweils auf bis zu 700 Euro.1

In dem Zusammenhang wies die KV auch darauf hin, dass die Bundesregierung eine Gesetzesänderung plane, um Abmahngebühren im Zusammenhang mit der neuen DSGVO ggf. schon im April vorübergehend auszusetzen. Was ist dran an dieser Nachricht?

Abmahnwelle rollt seit dem ersten Tag

Tatsächlich rollt die Abmahnwelle bereits seit dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). So berichtete beispielsweise Heise Online schon am 30. Mai von Abmahnungen. Ein Anwalt erklärte dort, dass er am 25. Mai bereits drei Abmahnungen in den Händen gehalten habe, "in denen Verstöße gegen die DSGVO geahndet würden. In zwei Fällen sei die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Möglichkeit gerügt worden, in einem Fall das Setzen von Cookies. Generell ginge es um die angebliche Fehlerhaftigkeit der vorhandenen Datenschutzerklärungen." Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung seien bei allen drei Abmahnungen nur zwei Werktage eingeräumt worden.2

Politik fordert vorübergehende Aussetzung der Abmahngebühren

Bundesinnenminister Seehofer hatte diese Situation bereits vor Inkrafttreten der DSGVO befürchtet und aktiv dafür geworben, dass Datenschutzbehörden zu Beginn "Milde walten lassen sollten". Es bestünden "Zweifel, ob die kleineren und mittelständischen Betriebe, Vereine oder auch die ehrenamtlich Tätigen, die eben nicht die Möglichkeit haben, sich ausreichend juristisch beraten zu lassen, gleichermaßen gut und schnell konform mit der Grundverordnung agieren werden", wurde er dementsprechend bereits am 23. Mai von der Tagesschau zitiert.3

Letztlich setzte sich die gesamte CDU/CSU-Fraktion für eine zumindest vorrübergehende Aussetzung der Abmahngebühren ein. Geplant war die notwendigen gesetzlichen Änderungen noch vor der Sommerpause umzusetzen. Darauf bezog sich auch auch die o.g. Meldung der KV Bremen. Das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher sollte genutzt und dieser Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzt werden.

Wird Abmahnanwälten der Boden entzogen?

Der Bundesrat hat nun am 06.07.2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt und auch über die DSGVO wurde gesprochen. In einen Gesetzestext ist diesbezüglich aber genau gar nichts eingegangen. Auf der Website des Bundesrates heißt es dazu:4

"Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergehen. Er soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind."

Es war nie geplant, fehlenden DSGVO-Umsetzungen einen Freibrief zu erteilen. Es war nur geplant, den Zeitraum für die Umsetzungen zu verlängern. Dass der Gesetzesentwurf, auf den so viele Menschen gewartet haben, auf den Zeitraum nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben wurde, bedeutet jetzt allerdings: Die Abmahnwelle kann erstmal weiterrollen.

Wer unnötige Kosten vermeiden möchte, sollte Arbeiten zur Umsetzung der DSGVO unverzüglich vornehmen!

Quellen:
1 Beitrag KV Bremen: "Eilmeldung: Abmahnwelle wegen DSGVO gestartet", 12.06.2018
2 Heise Online: "DSGVO: Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen", 30.05.201;
3 tagesschau.de, 23.05.2018
4 Erläuterung, 969. BR, 06.07.18 und Bundesrat zu Drucksache 268/18, 06.07.2018


Anmerkung: Im zitierten Heise-Beitrag wird auch erwähnt, dass einer Abmahngebühr von mehr als 700 EUR ein Gegenstandswert von 7.500 EUR zugrunde liegen. Dieser setze sich zusammen "aus dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO". Bevor unsere Kunden jetzt Angst bekommen: So teuer sind wir bei mediageno nicht. Wir bewegen uns bei den Website-Anpassungen in Sachen DSGVO auf einem niedrigen dreistelligen Niveau. Bei Zugrundelegung des realen und nachweisbaren Gegenstandswerts könnte die Klage gegen eine Forderung von 700 EUR durchaus erfolgreich sein. 😉


Bei mediageno arbeiten weder Rechtsanwälte, noch sind wir eine Rechtsberatung. Insofern stellen unsere Hinweise zu Datenschutz und Datenschutzerklärung lediglich informative Anhaltspunkte dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt.


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