Erstmals zeigt eine repräsentative Studie, wie es in deutschen Arzt- und Psychotherapeutenpraxen um die Digitalisierung bestellt ist. Im Rahmen der Erhebung „PraxisBarometer Digitalisierung“ wurden hierfür mehr als 1.750 Ärzte und Psychotherapeuten befragt.
In vielen Arztpraxen geht schon was
Die Ergebnisse zeigen: In den Praxen sind digitale Anwendungen Standard. Bereits 73 Prozent der befragten Praxen haben die Patientendokumentation mehrheitlich oder vollständig digitalisiert. 75 Prozent der großen, meist interdisziplinär besetzten Praxen nutzen Programme für die Raumplanung und Gerätenutzung. Rund 60 Prozent der Hausärzte haben eine digitale Anwendung zur Erkennung von Arzneimittelwechselwirkungen. Auch verfügen rund drei Viertel der befragten Praxen über Geräte mit digitalen Schnittstellen zum Praxisverwaltungssystem. Es ist zudem so, dass alle Praxen digital mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen (war nicht Thema der Befragung).
Chancen werden durchaus gesehen
Weitere Chancen der Digitalisierung liegen nach Einschätzung der Ärzte und Psychotherapeuten beispielsweise in elektronischen Medikationsplänen (54 %), digitalen Notfalldatensätzen (49 %) sowie digitalen Verordnungen (44 %). Auch in der Einrichtung eines digitalen Mutter- beziehungsweise Impfpasses (43 %) und einrichtungsübergreifender digitaler Patientenakten (38 %) sehen viele Ärzte großes Potenzial für die Patientenversorgung.
Zweifel sind aber immer noch genauso weit verbreitet
Rund 44 Prozent der Befragten äußerten allerdings ernsthafte Zweifel, ob sie durch die Digitalisierung wirklich mehr Zeit für ihre Patienten haben. Als mögliche Hemmnisse sieht die Ärzteschaft unter anderem das Thema IT-Sicherheit (78 %) und die Fehleranfälligkeit der elektronischen Datenverarbeitung (43 %).
Das PraxisBarometer Digitalisierung wurde in diesem Jahr erstmalig durchgeführt. Auftraggeber war die KBV, die Durchführung oblag dem IGES Institut. Rund 7.000 Praxen wurden angeschrieben. Insgesamt konnten Angaben von 1.764 Praxen ausgewertet werden.
(Quelle: pi KBV, 23.10.2018)